CBAM Compliance Import Compliance Advisory
Zurück zum Ratgeber
Zulassung5 Min. Lesezeit

CBAM: Frist zur Antragstellung für vorläufige Einfuhr endet am 31.03.2026

Seit dem 01.01.2026 benötigen Einführer bestimmter CBAM-Waren vor der Einfuhr grundsätzlich den Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders, sofern sie die maßgebliche Mengenschwelle überschreiten.

Beratungssituation zur CBAM-Antragstellung

Wer betroffen sein kann

Relevant ist die Regelung für Einführer von CBAM-Waren oberhalb der maßgeblichen Mengenschwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Kalenderjahr. Strom und Wasserstoff sind hiervon gesondert zu betrachten.

Für betroffene Unternehmen ist entscheidend, ob vor der Einfuhr bereits eine Zulassung als CBAM-Anmelder vorliegt oder ob rechtzeitig ein Antrag gestellt wurde.

Übergangsregelung bis 31.03.2026

Nach Artikel 17 Absatz 7a der CBAM-Verordnung besteht eine Übergangsregelung. Wird der Antrag auf Zulassung spätestens bis zum 31.03.2026 und vor der Einfuhr der betreffenden CBAM-Waren gestellt, kann die Einfuhr oberhalb der Mengenschwelle vorläufig auch ohne bereits erteilten Zulassungsstatus erfolgen.

Diese Möglichkeit gilt bis zur Entscheidung über den Zulassungsantrag. Unternehmen sollten dennoch nicht nur auf die formale Antragstellung schauen, sondern auch die zugrunde liegenden Daten, Ansprechpartner und Unterlagen vorbereiten.

Ab 01.04.2026 reicht die Antragstellung allein nicht mehr

Ab dem 01.04.2026 reicht eine bloße Antragstellung grundsätzlich nicht mehr aus, wenn der Antrag nicht bereits vor dem 31.03.2026 gestellt wurde.

In diesem Fall muss der Status eines zugelassenen CBAM-Anmelders vor der Einfuhr vorliegen, sofern die Voraussetzungen für die Pflicht zur Zulassung erfüllt sind.

Was Unternehmen jetzt vorbereiten sollten

Einführer, die bis zum 31.03.2026 einen Antrag stellen möchten, sollten sicherstellen, dass sie Zugang zum CBAM-Register haben.

Außerdem sollten die für die Antragstellung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und intern abgestimmt vorliegen. Dazu gehören insbesondere Unternehmensangaben, Ansprechpartner, Importstruktur und relevante Zuständigkeiten.

Benötigen Sie eine strukturierte CBAM-Einschätzung?

Wir prüfen Datenlage, Lieferantenstruktur und sinnvolle nächste Schritte für Ihr Unternehmen.

Kontakt aufnehmen