CBAM-Informationsveranstaltung der Europäischen Kommission: Was Unternehmen mitnehmen sollten
Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission, DG TAXUD, hat am 19.03.2026 eine Informationsveranstaltung zu CBAM angeboten. Im Fokus standen praktische Fragen der Regelphase.

Rahmen der Veranstaltung
Die Online-Veranstaltung fand am 19.03.2026 von 10:00 bis 11:30 Uhr MEZ statt.
Adressiert waren unter anderem Importeure, CBAM-Anmelder, Exporteure aus Drittstaaten und potenzielle Prüfer beziehungsweise Verifizierer.
Inhalte: Emissionsberechnung und Verifizierung
Die Agenda umfasste verschiedene Aspekte der Emissionsberechnung. Dazu gehören eingebettete Emissionen, die Berücksichtigung freier Zuteilungen und die Frage, ob beziehungsweise wie bereits gezahlte CO2-Preise in Drittstaaten berücksichtigt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf Anforderungen an Verifizierung und Akkreditierung. Für Unternehmen ist das relevant, wenn tatsächliche Emissionswerte genutzt und entsprechende Nachweise strukturiert werden sollen.
Warum solche Termine für Importeure wichtig sind
Informationsveranstaltungen der EU-Kommission helfen, operative Anforderungen und Meilensteine besser einzuordnen.
Für Unternehmen ersetzt das keine individuelle rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Bewertung. Es kann aber helfen, interne Datenprozesse, Lieferantenkommunikation und Zuständigkeiten frühzeitig auf die kommenden Anforderungen auszurichten.
